Kranken­transport / Rettungsdienst

Katastrophenschutzübung mit realistischem Szenario 2022 in und um Harsefeld. Foto: DRK KV Stade

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sah es von jeher als eine seiner ureigensten Aufgaben an, auch auf dem Gebiet der Krankenversorgung und – beförderung tätig zu sein.

Mit Gesetz vom 30.11.1942 wurde das gesamte Krankentransportwesen dem DRK übertragen. Durch dieses Gesetz wurde in Deutschland die Frage des Krankentransportes einheitlich geregelt. Auf Grund der Anordnung Nr. 24 der britischen Militärregierung vom 11.12.1945 wurde das gesamte Krankentransportwesen jedoch an die Feuerwehren übertragen und musste infolgedessen auch im Kreisgebiet Stade entsprechend durchgeführt werden. Der Landkreis Stade bediente sich sodann örtlicher privater Mietwagengewerbe, um diese Aufgabe zu erfüllen. So fuhr den Krankenwagen in Buxtehude Otto Brodkorb, in Harsefeld Johannes Reese und in Freiburg Jonny Meyburg. Alle drei waren im Droschken- und Mietwagengewerbe tätig. Den Stader Krankenwagen fuhr damals Oskar Pfeil, dessen Schwiegervater Claus Henning bereits vor dem Zweiten Weltkrieg den Krankenwagen im Bereich Stade zunächst noch mit reiner „Pferdekraft“ gefahren hatte. Da bereits in Niedersachsen des Jahres 1955 in mehr als 50 von 58 Kreisen der Krankentransport wieder dem DRK übertragen worden war, bemühte sich nun auch verstärkt das Rote Kreuz in Stade um die Rückübertragung. Erste Bestrebungen dieser Art hatte es bereits 1949 gegeben. Am 8. Dezember 1955 wurde dann nach vielen Verhandlungen der Vertrag zwischen dem Landkreis Stade als Träger und dem DRK-Kreisverband Stade als ausführender Organisation geschlossen, so dass ab dem 1. April 1956 der Krankentransport im Landkreis Stade wieder vom Roten Kreuz durchgeführt wurde.

Mit den vorhandenen Krankenwagen (Mercedes 170 und 180) wurden am 1. April 1956 auch die Fahrer Brodkorb, Reese und Meyburg in die Dienste des DRK übernommen. Für Stade wurde Jakob Koch als Krankenwagenfahrer eingestellt. Dem Roten Kreuz standen somit anfangs vier graue PKW-Krankenwagen und vier in graue Uniformen gekleidete Krankenwagenfahrer zur Verfügung, die rund um die Uhr im Einsatz waren. Unterstützt wurden sie dabei von ehrenamtlichen Helfern.

Die Ausbildung zum Krankenwagenfahrer sah damals einen acht Doppelstunden umfassenden Grundlehrgang in Erster Hilfe sowie eine zwölf Doppelstunden dauernde Sanitätsausbildung vor. Zur Fahrzeugausrüstung gehörten 1956 hauptsächlich Trage, Steckbecken, Urinflasche und solche Kuriositäten wie Karbid-Sturmlaternen und Wachsfackeln. Der liegende Transport kostete seinerzeit DM 0,49 je gefahrenem Kilometer. 1957 wurden bei insgesamt 5.295 Einsätzen 115.957 Kilometer gefahren.

Zur ersten großen Bewährungsprobe für Personal und Ausrüstung kam es im August des Jahres 1958. 

Am frühen Abend des 5. August 1958 stießen auf der Bundesstraße 73 bei Himmelpforten ein Reisebus und ein Lastwagen zusammen. Der Reisebus befand sich mit 40 prominenten Teilnehmern einer Schiffsprobefahrt auf der Rückfahrt nach Hamburg, als es zwischen Burweg und Himmelpforten zum Zusammenstoß kam, der eine Radfahrerin überholt hatte. Bilanz dieses schrecklichen Unglücks: vier Tote, neun Schwer- und vier Leichtverletzte. 

Eine weitere schwere Bewährungsprobe ergab sich während der Sturmflut im Februar 1962. 

Hier waren sämtliche Kräfte von den ehrenamtlichen Helfern über die Krankenwagenfahrer bis hin zum Geschäftsführer im Einsatz. Beinahe wären auch zwei Rotkreuzler Opfer der Fluten geworden, als ihr Krankenwagen in Stade-Schnee in den Wasserfluten liegen blieb und man sich und den Patienten gerade noch aus dem Fahrzeug befreien und somit retten konnte. 

Einsätze unter teilweise extremen Bedingungen gab es auch im Winter 1978/79 zu meistern. Während der Schneekatastrophe konnten Patienten teilweise nur noch mit Hilfe der Bundeswehr im Panzer befördert werden.  

Die Rettungswache Harsefeld wurde zum 1. März 1972 nach Bargstedt verlegt, und im Februar 1982 wurde eine fünfte Rettungswache in Drochtersen eingerichtet.

Und heute?

In Deutschland trat am 1. Januar 2014 das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)“ in Kraft und löste damit das Rettungsassistentengesetz ab.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung müssen insgesamt 1.920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht absolviert werden. Hinzu kommen 1.960 Stunden praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen sowie 720 Stunden praktische Ausbildung in einem geeigneten Krankenhaus. Es müssen also in drei Jahren insgesamt 4.600 Stunden Ausbildung durchlaufen werden.

Für den Transport von Patienten werden heute hoch moderne Rettungswagen eingesetzt, deren Ausstattung EKG-Gerät und Defibrillator, Pulsoximeter, Absauggeräte, automatische Beatmungsgeräte, Medikamente und vieles mehr beinhaltet.

Der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Stade versieht seinen Dienst heute mit 230 Mitarbeitenden auf 23 Einsatzfahrzeugen von sieben Rettungswachen-Standorten (Stade, Buxtehude, Bargstedt, Horneburg, Drochtersen, Freiburg und Himmelpforten) aus. In jährlich etwa 45.000 Einsätzen werden rund 1,3 Millionen Kilometer zurückgelegt.