Verabreichung erleichtert
Bei manchen Notfällen geht es nur um Sekunden. Daher ist die kürzlich beschlossene Änderung des Notfallsanitätergesetzes eine gute Nachricht für die Rettungskräfte und auch die Patienten. Denn nun können die Rettungskräfte bei lebensbedrohlichen Situationen selbst Medikamente verabreichen, also invasive Maßnahmen durchführen.
Endlich ein Ergebnis
„Nach jahrelangen Diskussionen haben unsere Notfallsanitäter jetzt mehr Rechtssicherheit“, sagt Martin Lobin, Leiter des Rettungsdienstes beim DRK-Kreisverband Stade: „Bis ein Arzt eintrifft, können unsere Notfallsanitäter lebenserhaltene Eingriffe an den Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen.“
Dafür ausgebildet sind die Rettungskräfte schon lange. Doch nun dürfen sie ihr sogenanntes heilkundliches Wissen endlich in der Praxis anwenden. Davon profitieren die Patienten insbesondere in einer ländlich geprägten Region wie dem Landkreis Stade, wo Notärzte manchmal weite Strecken zurücklegen müssen, so Martin Lobin weiter: „Die neue Regelung ist auch im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patienten unerlässlich.“ (nd)